ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich der AGB

  1. Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

 

Kurse und Kurszeiten

  1. Der aktuelle Kursplan ist der Homepage www.polestructions.com zu entnehmen. Polestructions behält sich vor, einzelne Kurse und Kurszeiten zu ändern. Die Kund:innen werden hierüber zeitnah auf der Homepage informiert.

 

  1. An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen. An Karneval findet von Weiberfastnacht bis einschließlich Faschingsdienstag kein Unterricht statt. Die Ferien des Studios richten sich nach den Ferien des Landes Nordrhein-Westfalen. In den Ferienzeiten kann es zu einem veränderten Kursplan sowie Betriebsferien kommen. Eine mögliche Änderung wird frühzeitig bekannt gegeben. Anspruch auf Ersatz der dadurch ausfallenden Stunden besteht nicht.

 

  1. Polestructions schuldet im Hinblick auf die Teilnahme an Kursen von Polestructions keinen bestimmten Trainingserfolg. Sofern auf der Website oder an anderer Stelle von Polestructions bestimmte mögliche Trainingserfolge dargestellt werden, hängen diese stets von Alter, körperlicher Verfassung, persönlicher Veranlagung, Regelmäßigkeit der Kursteilnahme und sonstigen individuellen Umständen aus der Sphäre der Kund:innen ab und können daher für den individuellen Einzelfall nicht zugesichert werden.

 

  1. Polestructions besitzt sechs Parkplätze, die nicht fest ausgewiesen sind. Diese befinden sich auf der Hausrückseite der Auguststrasse 8-10 im Hinterhof und gehören zum Großteil der anliegenden Sportfabrik. Es besteht keine Gewährung für einen festen Parkplatz.

 

Haftung

  1. Die Sportangebote von Polestructions sind mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordern ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Polestructions empfiehlt den Kund:innen, die Trainer:innen über etwaige gesundheitliche Umstände, auf die sich die Teilnahme am Kurs auswirken könnte, hinzuweisen. Die Trainer:innen sind berechtigt, einen Kunden oder eine Kundin wegen offensichtlicher gesundheitlicher Risiken von der Teilnahme an einem Kurs auszuschließen.

Besondere Verhaltensregeln in den Kursen und beim freien Training:

  • Drops/Flips am Trainingsgerät ohne Matte sind verboten.
  • Drops/Flips am Trainingsgerät mit Matte sind nur mit expliziter Einweisung des Fachpersonals erlaubt.
  • Maximal zwei Personen gleichzeitig an einem Trainingsgerät sind erlaubt.
  • Schwingen/Schaukeln am Aerial Hoop ist verboten.
  • Die Einstellung des Aerial Hoops an der Klampe soll ausschließlich vom Fachpersonal vorgenommen werden.
  • Das Austauschen/Tapen der Aerial Hoops soll ausschließlich vom Fachpersonal vorgenommen werden.
  • Die Einstellung der Stangen von Static auf Spinning soll ausschließlich vom Fachpersonal vorgenommen werden.
  • Das Trainingsgerät und -equipment ist nach der Benutzung zu säubern und zu desinfizieren.
  • Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, das benötigte Equipment zum Kurs mitzubringen.
  • Kund:innen haben kein Anrecht auf ein eigenes Trainingsgerät.
  • Nimmt der Kunde oder die Kundin das Angebot des freien Trainings in Anspruch, erfolgt dieses in Eigenverantwortung. Sollten mehr Kund:innen im freien Trainingsbereich sein als Trainingsgeräte zur Verfügung stehen, sind die Kund:innen dazu angehalten, sich selbständig zu organisieren und an den verfügbaren Geräten abzuwechseln.
  • Ist ein Kurs überbucht, ist der Trainer oder die Trainerin dazu berechtigt, nicht vorab eingebuchte Kund:innen des Kurses zu verweisen oder einen parallellaufenden Kurs anzubieten.
  • Die Benutzung von Hilfsmitteln (= Grip) ist grundsätzlich erlaubt. Für eine adäquate Nutzung der Hilfsmittel kann der Trainer oder die Trainerin konsultiert werden.

 

  1. Polestructions haftet nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Polestructions oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Polestructions beruhen.

 

  1. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, außer diese beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Polestructions oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Polestructions.

 

Verhaltensregeln und Sicherheit

  1. Wer grob gegen die Regeln des Anstands oder gegen diese Verhaltensregeln verstößt oder sich den Anweisungen der Trainer:innen widersetzt, kann des Kurses verwiesen werden. Der Kunde oder die Kundin hat in derartigen Fällen kein Recht auf Rückerstattung des ggf. gezahlten Beitrages. Polestructions behält sich bei wiederholten, schweren Verstößen vor, Hausverbot zu erteilen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

  1. Kund:innen sind keine Trainer:innen. Wenn ein Kunde oder eine Kundin als Trainer:in fungiert, kann er/sie unverzüglich des Kurses verwiesen werden.

 

  1. Das gegenseitige Spotting (= Hilfestellung) unter den Kund:innen ist erlaubt, sofern zuvor eine entsprechende Einweisung stattgefunden hat. Spotting erfolgt immer freiwillig.

 

  1. Das Training unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist nicht gestattet. Das Rauchen in den Räumen des Studios ist nicht gestattet.

 

  1. Verspäten sich Kund:innen bei 90minütigen Kursen um 15 Minuten oder bei 60minütigen Kursen um 10 Minuten, entscheidet der Trainer oder die Trainerin individuell, ob die Teilnahme noch erlaubt ist. Sollte eine Teilnahme aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich sein, kann keine Gutschrift des Kurses erfolgen.

 

  1. Ein gebuchter Kurs kann bis zu vier Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Erscheinen Kund:innen wiederholt nicht zu einem angemeldeten Kurs, kann der Vertrag seitens Polestructions außerordentlich gekündigt werden.

 

  1. Kund:innen werden dazu aufgefordert, ein für sie geeignetes Level zu besuchen. Wenn Kund:innen aus einem eigentlich höheren Level zu einem unteren Level gehen, ist die Zurschaustellung des eigenen Könnens fehl am Platz und kann zum Unterrichtsverweis führen. Umgekehrt haben Kund:innen, die ein höheres Level besuchen, kein Anrecht auf individuelle und auf sie angepasste Trainingselemente.

 

  1. Sind in einem 90minütigen Pole, Silk oder Hoop Kurs nur ein bis drei Teilnehmer:innen anwesend, wird der Kurs auf 60 Minuten gekürzt.

 

  1. Wünschen Kund:innen keinen Körperkontakt (Hilfestellung), ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Um diesem Wunsch nachzukommen, muss der Kunde oder die Kundin ihn klar kommunizieren.

 

  1. Haustiere (wie zum Beispiel Hunde) sind im Studio geduldet, solange der Kursbetrieb dadurch nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Haustiere können während des Trainings im Bürobereich untergebracht werden. Sie dürfen weder frei durch das Studio laufen noch auf dem Trainingsequipment liegen. Haustiere in der Umkleide sind nicht gestattet.

 

Besonderheiten der Mitgliedschaft im Studio durch ein Abo

  1. Ein Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Nach der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einem Monat Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (vorzugsweise per E-Mail an die info@polestructions.com).

 

  1. Die Anmeldung bei Polestructions ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.

 

  1. Die Kursgebühren richten sich nach der zum Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kursgebühr ist zum 1. jedes Monats fällig, außer es wurde mit Polestructions ein abweichender Turnus vereinbart. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

 

  1. Ein Vertrag wird personengebunden abgeschlossen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

 

  1. Bei einer Rücklastschrift mangels Deckung, ist der Kunde oder die Kundin zur Zahlung der anfallenden Storno- und Mahngebühren der Bank verpflichtet.

 

  1. Änderungen der Bankdaten sind unverzüglich an Polestructions zu übermitteln.

 

  1. Zum Quartalsende kann eine Anpassung der Vertragsgebühren an die Kostenentwicklung zur Kostendeckung vorgenommen werden, wenn diese mindestens einen Monat zuvor angekündigt wurde; diese jedoch nur maximal einmal im Jahr.

 

  1. Kund:innen sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn er oder sie krankheitsbedingt das Trainingsangebot für die restliche Vertragslaufzeit nicht nutzen kann. Der Kündigungserklärung ist in diesem Falle ein ärztliches Attest beizufügen. Im Schwangerschaftsfall kann der Vertrag unter Vorlage des Mutterpasses vorzeitig beendet werden. Im Falle eines Umzuges >50km vom Studio entfernt kann der Vertrag unter Vorlage des neuen Mietvertrages vorzeitig beendet werden. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

  1. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung, die die Nutzung des Angebotes von Polestructions für länger als einen Monat ausschließt, kann der Vertrag unter Absprache mit Polestructions für diese Zeit ausgesetzt werden. Der Vertrag wird dann bei Gesundung fortgesetzt und die Pausierung an die reguläre Vertragslaufzeit angehängt.

 

  1. Auf- und Abstufungen sowie Pausierungen des bereits bestehenden Vertrages sind bis zum 22. des Vormonats bekannt zu geben. Die Anzahl der pausierten Monate werden an die reguläre Vertragslaufzeit angehängt. Pausierungen können nur für den Zeitraum eines vollen Monats vorgenommen werden. Jede Auf- und Abstufung geht mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5€ einher, welche sofort fällig ist und entweder per SEPA-Lastschrifteinzug oder bar vor Ort zu entrichten ist. Die Gesamtvertragsdauer richtet sich immer nach dem Erst-Startdatum und nicht nach dem Datum, welches das Online-Buchungssystem anzeigt.

 

  1. Sobald kein gültiger Studenten-, Auszubildenden-, Schüler- oder Minderjährigen-Ausweis bzw. Nachweis mehr vorliegt, wird der Vertrag im darauffolgenden Monat auf das nächsthöhere Äquivalent umgestellt. Sollte der Nachweis nachträglich eingereicht werden, so kann im darauffolgenden Monat eine erneute Umstellung geltend gemacht werden.

 

  1. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner verpflichten sich, für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gerichtsstand ist Bonn, 01.03.2022.